Vereinsordnung Ortsgruppe Zwickau

Vereinsordnung für die örtliche Gliederung Zwickau des Jugendvereins „Roter Baum“ e. V.

Name und Sitz
Die Gliederung trägt den Namen Jugendvereins „Roter Baum“ e. V. Ortsgruppe Zwickau
Sitz der Gliederung ist Zwickau

Mitgliedschaft
Mitglied der Gliederung ist jedes Mitglied des Vereines mit Wohnsitz / Sitz in Zwickau oder das keiner anderen Gliederung des Vereins angehört, sofern es nicht widerspricht.
Mitglied der Gliederung kann weiterhin jedes Mitglied des Vereines sein, soweit es seine Mitgliedschaft der Gliederung erklärt.

Organe
Die Organe der Gliederung sind die Mitgliederversammlung und der Ortsvorstand.
Die Regelungen der Vereinssatzung über die Mitgliederversammlung und den Vorstand gelten analog für die Mitgliederversammlung der Gliederung und den Ortsvorstand.
Sofern die Gliederung keinen Ortsvorstand wählt, ist der Ortsvorstand der Gliederung der Gesamtvorstand des Vereines abzüglich der von den Gliederungen entsandten Beisitzer.
Beschlüsse der Organe der Gliederung können aus wichtigem Grund vom Vorstand des Vereines aufgehoben werden.
Das betroffene Organ oder die Gliederung kann dagegen Widerspruch einlegen.
Über Widersprüche entscheidet die Mitgliederversammlung des Vereines.

Rechte der Gliederung gegenüber dem Verein
Die Gliederung regelt alle eigenen Angelegenheiten eigenverantwortlich.
Die Gliederung kann von ihren Mitgliedern Beiträge erheben und weitere Einnahmen erzielen.
Die Gliederung kann zwei Vertreter wählen, die als Beisitzer in den Vorstand des Vereins entsandt werden.
Die Gliederung kann dem Vorstand des Vereines eine Empfehlung für die Aufnahme von Mitgliedern aus ihrem Einzugsbereich geben.

Pflichten der Gliederung gegenüber dem Verein
Die Gliederung wahrt das einheitliche Erscheinungsbild des Vereines.
Die Gliederung legt jährlich Rechenschaft über ihre Finanzen ab und erstellt einen Jahresabschluss.

Ermächtigung
1. Ortsvorsitzende, 2. Ortsvorsitzender und Kassenwart der Gliederung werden ermächtigt, jeweils zu zweit, die Gliederung im Rahmen ihrer eigenen Angelegenheiten nach außen zu vertreten.

Schlussbestimmung
Regelungen der Vereinssatzung bleiben von dieser Ordnung unberührt.

Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt mit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung des Jugendvereins „Roter Baum“ e. V. am 27. November 2004 in Kraft.