Berlin fördert Ferienlager

Der Berliner Senat hat mit der Neufassung des Jugendförder- und Beteiligungsgesetzes im März 2019 die Mittel für Jugendarbeit in Berlin und insbesondere für Erholungsmaßnahmen angehoben, beziehungsweise wieder eingeführt. Daher kann der Rote Baum als langjähriger Ferienlageranbieter seither geförderte Fahrten auch für Berliner Kinder und Jugendliche anbieten. Mit jedem der Berliner Bezirke sind wir regelmäßig im Gespräch, um auch hier die Förderung miteinander zu vereinbaren.
Im Jahr 2024 haben wir Förderverträge mit folgenden Bezirken. Sie finden hier außerdem die aktuelle Liste der geförderten Teilnahmebeiträge je Bezirk:

Der Rote Baum möchte zusätzlich besonders einkommensschwachen Familien einen weiteren Nachlass einräumen. Wer einen gültigen Berlin-Pass vorweisen kann, erhält einen zusätzlichen Nachlass von 25% auf den Gesamtbetrag. Bitte senden Sie uns eine aktuelle Kopie des gültigen Berlin-Passes oder ersatzweise des Bürgergeld-Bescheids zu. 
Zusätzlich erhalten (alternativ) auch kinderreiche Familien diesen Nachlass. Sobald mehr als ein Kind pro Familie angemeldet wird, erhalten automatisch beide Kinder nochmal eine Ermäßigung. Der Nachlass kann jedoch nur einmal je Kind gewährt werden, also entweder für Berlin-Pass oder für Geschwister. Bitte melden Sie Geschwisterkinder immer zeitgleich an, damit für uns der Verwaltungsaufwand bei der Berechnung der Nachlässe überschaubar bleibt. Danke!



Für alle Fahrten sind drei Teilnahmebeiträge ausgewiesen:

TNB1: kostendeckender Beitrag (ohne Förderung)
Kinder, die nicht in einem der geförderten Berliner Bezirke wohnen

TNB2: Wohnsitz in einem der geförderten Bezirke
Wenn Ihr Kind aus einem der oben genannten Bezirke kommt, müssen Sie dank des Jugendförder- und Beteiligungsgesetzes nur einen geringen Teil der eigentlichen Kosten tragen. Der Nachweis ergibt sich aus der bei der Anmeldung erforderlichen Angabe des (amtlichen) Wohnsitzes des Kindes. Ist dieser in einem der Bezirke, greift automatisch die Förderung und wir geben diese als Nachlass an Sie weiter. 

TNB3: mit Berlin-Pass/ Bürgergeld-Bescheid, alternativ Nachlass für Geschwisterkinder 
Wenn Ihr Kind aus einem der oben genannten Bezirke kommt und Sie zusätzlich einen gültigen Berlin-Pass oder aktuellen Bürgergeld-Nachweis vorweisen können, erhalten Sie einen zusätzlichen Nachlass von 25%. Der Nachweis ergibt sich aus der Angabe des (amtlichen) Wohnsitzes des Kindes und einer Kopie des Nachweises (Berlin-Pass oder Bürgergeld-Bescheid). 
Zusätzlich erhalten (alternativ) auch kinderreiche Familien diesen Nachlass. Sobald mehr als ein Kind pro Familie angemeldet wird, erhalten automatisch beide Kinder den Nachlass gewährt. Der Nachlass kann jedoch nur einmal je Kind gewährt werden, also entweder für Berlin-Pass oder für Geschwister. Bitte melden Sie Geschwisterkinder immer zeitgleich an, damit für uns der Verwaltungsaufwand bei der Berechnung der Nachlässe überschaubar bleibt. Danke!

Bitte nehmen Sie bei Problemen mit der Höhe des Betrages mit uns Kontakt auf, vielleicht finden wir gemeinsam eine Lösung.

Überweisen Sie den Teilnahmebeitrag auf folgendes Konto:
Roter Baum - JugendLeben
Bank für Sozialwirtschaft
Verwendungszweck: Name und Kontaktnummer des Kindes
IBAN: DE09850205000003644000
BIC: BFSWDE33DRE