Dresden fördert Ferienlager

Der Stadtrat der Stadt Dresden stellt jährlich Fördermittel bereit, um allen hier ansässigen Kindern die Teilnahme an Ferienlagern zu ermöglichen. Diese Förderung ist in 2016 wieder neu eingeführt worden, in 2022 wurde sie vom Jugendhilfeausschuss erhöht, sie beträgt nun 20 Euro für jeden vollen Reisetag. Der Nachweis ergibt sich aus der Angabe des (amtlichen) Wohnsitzes des Kindes. Zusätzlich erhalten Geschwisterkinder sowie Inhaber:innen des Dresden-Passes/ Bürgergeld-Bescheids weitere Unterstützung. Hier erfahren Sie, welcher Teilnahmebeitrag für Sie gilt und welche Nachweise erforderlich sind.

TNB1: kostendeckender Beitrag (ohne Förderung)
Kinder, die nicht in Dresden wohnen

TNB2: Wohnsitz Dresden
Wenn Ihr Kind in Dresden gemeldet ist, müssen Sie dank einer Förderung der Stadt Dresden nur den Teilnahmebeitrag 2 bezahlen.
Der Nachweis ergibt sich automatisch durch die Angabe des (amtlichen) Wohnsitzes des Kindes bei der Anmeldung.

TNB3: mit Dresden-Pass/Bürgergeld-Bescheid
Wenn Ihr Kind einen Dresden-Pass besitzt, müssen Sie nur den Teilnahmebeitrag 3 bezahlen. Als Nachweis benötigen wir dafür eine Kopie des Dresden-Passes (ersatzweise: Kopie des aktuell gültigen Bürgergeld-Bescheids der Eltern). Hier ist es wichtig, dass das jeweilige Dokument in dem Zeitraum gültig ist, in dem die Ferienfahrt stattfindet.
Wenn Sie Bürgergeld beziehen und ihr Kind in Dresden gemeldet ist, hat es immer auch Anspruch auf einen Dresden-Pass. Sie können aber auch ohne Bürgergeld-Bezug einen Dresdenpass für Ihr Kind beantragen, wenn Sie zu den Antragsberechtigten gehören. Nähere Informationen und weitere Vergünstigungen finden Sie hier.

TNB2G und TNB3G: Geschwisterrabatt 25%
Im Dezember 2019 hat der Dresdner Stadtrat eine weitere Förderung für ansässige Kinder beschlossen. TNB2 und TNB3 reduzieren sich noch einmal um satte 25%, wenn Geschwisterkinder beim selben Träger in den Urlaub fahren. Hierbei ist es nicht wichtig, ob sie an der gleichen Fahrt teilnehmen oder an unterschiedlichen. Als Nachweis benötigen wir lediglich den/die Namen des jeweiligen Geschwisterkindes/ der mitfahrenden Geschwisterkinder.

Bitte nehmen Sie bei Problemen mit der Höhe des Betrages mit uns Kontakt auf, wir finden gemeinsam eine Lösung.


Überweisen Sie den Teilnahmebeitrag auf folgendes Konto:
Roter Baum - JugendLeben
Bank für Sozialwirtschaft
Verwendungszweck: Name und Kontaktnummer des Kindes
IBAN: DE09850205000003644000
BIC: BFSWDE33DRE